Rauchmelder - Bürgerinfo

Rauchwarnmelderpflicht

Seit dem 21. Juni 2005 besteht in Hessen die gesetzliche Pflicht Wohnungen mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Zum zum 31. Dezember 2014 ist die Übergangsregelung für bereits bestehende Wohnungen geendet. Bis zu diesem Termin müssen somit alle Wohnungen in Hessen mit Rauchwarnmeldern versehen sein.


Wozu sind Rauchwarnmelder erforderlich?

Noch immer sterben bundesweit jährlich ca. 600 Menschen bei Haus- und Wohnungsbränden. Die Opfer sterben meist nicht durch Flammen, sondern an den Folgen einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel der Brände entstehen nachts, wenn die Bewohner schlafen. Durch die Rauch- und Brandgase verlieren Schlafende bereits nach kurzer Zeit das Bewusstsein. Kommt es zu einem Wohnungsbrand, warnen Rauchwarnmelder rechtzeitig die Menschen, die sich in der betroffenen Wohnung aufhalten.

Die vom Gesetzgeber geforderten Rauchwarnmelder dienen ausschließlich dazu Menschen insbesondere während des Schlafs zu warnen, die sich in einer von einem Brand betroffenen Wohnung (Nutzungseinheit) aufhalten. Rauchwarnmelder sind weder geeignet, noch dazu bestimmt, Sachwerte zu schützen oder einer Brandausbreitung vorzubeugen.


Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung

Infoflyer