Umweltministerium ruft Alarmstufe A aus
Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in weiten Teilen Hessens mittlere bis hohe Waldbrandgefahr. Ergiebige Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht, die Gefahrensituation bleibt angespannt. Das Hessische Umweltministerium hat daher ab heute die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgelöst.
Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen. In besonders gefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillstellen kommen. Auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen ist nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Das Ministerium bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) stellt während der Waldbrandsaison (März bis Oktober) täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen für Deutschland bereit. Die Gefährdungslage für das Auftreten von Waldbränden wird dabei in Deutschland seit 2012 nach dem WBI-Modell berechnet. Dieses Modell gliedert die Waldbrandgefahr in 5 Stufen, wobei Stufe 1 eine sehr geringe, Stufe 5 eine sehr hohe Waldbrandgefahr signalisiert. In die Berechnungen des Gefahrenindex fließen u.a. Daten der Lufttemperatur, relativen Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Niederschlagsrate ein.
Auf Grundlage dieser Prognose sowie weiterer Faktoren, wie z.B. der Bodenfeuchte, dem bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der Großwetterlage wird vom Hessischen Umweltministerium eine der beiden Hessischen Alarmstufen ausgelöst. Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B. Bei Alarmstufe B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit zur flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.
Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz